Wir vermitteln eine rechtssichere Strategie. Dazu nutzen wir Förderungen, die sowohl arbeits- als auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich anerkannt sind.
Die rechtlichen Grundlagen findet sich im Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie im Sozialgesetzbuch. Das aktive Nutzen von abgabefreien Sondervorschriften ist zulässig – andernfalls hätte der Gesetzgeber diese Förderung nicht ins Gesetz aufgenommen. Die im Rahmen der optimierten Vergütungsstruktur aktiv genutzten Vergütungsbestandteile stehen im Einklang mit dem Gesetz und der Rechtsprechung.
Ja, egal ob Smartphone oder Tablet, ob Apple oder Samsung – grundsätzlich kann jedem Beschäftigten ein Benefit angeboten werden. So kann man neue Fachkräfte gewinnen und/oder auch bestehende Mitarbeiter binden und motivieren.
Gar keine – im Gegenteil: Sie als Arbeitnehmer profitieren von Ihrem neuen Smartphone und können gleichzeitig Ihre Mobilfunkkosten einsparen – zusätzlich zu Ihrem Gehalt.