Wir vermitteln eine rechtssichere Strategie. Dazu nutzen wir Förderungen, die sowohl arbeits- als auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich anerkannt sind.
Die rechtlichen Grundlagen findet sich im Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie im Sozialgesetzbuch. Das aktive Nutzen von abgabefreien Sondervorschriften ist zulässig – andernfalls hätte der Gesetzgeber diese Förderung nicht ins Gesetz aufgenommen. Die im Rahmen der optimierten Vergütungsstruktur aktiv genutzten Vergütungsbestandteile stehen im Einklang mit dem Gesetz und der Rechtsprechung.